Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf einer Immobilie an der Costa Blanca?
Wer eine Immobilie an der Costa Blanca verkaufen möchte, sollte sich frühzeitig mit den notwendigen Unterlagen vertraut machen. In Spanien ist der Ablauf eines Immobilienverkaufs zwar ähnlich wie in anderen europäischen Ländern, doch im Detail gibt es einige Unterschiede – insbesondere bei den Dokumenten, die Käufer, Notar und Behörden verlangen. Eine gute Vorbereitung spart Zeit, vermeidet Komplikationen beim Notartermin und stärkt das Vertrauen potenzieller Käufer.
Beim Verkauf einer Wohnung, eines Hauses oder einer Villa an der Costa Blanca geht es nicht nur darum, einen Kaufvertrag zu unterzeichnen. Verkäufer müssen nachweisen, dass alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören Eigentumsnachweise, Energiezertifikate, Bewohnbarkeitsbescheinigungen und gegebenenfalls Nachweise über durchgeführte Bau- oder Renovierungsarbeiten. Auch steuerliche und kommunale Dokumente spielen eine wichtige Rolle.
Je nach Art der Immobilie – Neubau, Bestandsimmobilie oder Ferienhaus – kann der genaue Umfang der Unterlagen leicht variieren. Dennoch gibt es eine Reihe von Dokumenten, die in nahezu jedem Verkaufsfall erforderlich sind.
Eigentumsnachweis und rechtliche Dokumente
Grundlage jedes Verkaufs ist der Nachweis, dass der Verkäufer tatsächlich Eigentümer der Immobilie ist. Dieser erfolgt durch die Escritura Pública, die notarielle Kaufurkunde, sowie den aktuellen Grundbuchauszug (Nota Simple), der beim Registro de la Propiedad beantragt wird. Der Auszug zeigt, wer als Eigentümer eingetragen ist und ob Belastungen wie Hypotheken oder Pfandrechte bestehen.
Auch der Katasterauszug (Certificado Catastral) ist wichtig. Er gibt Auskunft über die genaue Lage, Größe und Referenznummer der Immobilie. Käufer und Notar vergleichen diese Angaben mit dem Grundbuch, um sicherzustellen, dass beide übereinstimmen. Abweichungen zwischen Kataster und Grundbuch sind in Spanien nicht ungewöhnlich und sollten möglichst vor dem Verkauf korrigiert werden.
Technische und wohnungsrechtliche Nachweise
Zu den wichtigsten Dokumenten zählt der Energieausweis (Certificado de Eficiencia Energética). Dieses Zertifikat ist seit 2013 Pflicht für alle Immobilienverkäufe und zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Es wird von einem zugelassenen Techniker erstellt und muss bei Veröffentlichung des Immobilienangebots bereits vorliegen. Ohne Energieausweis kann der Notar den Verkauf nicht beurkunden.
Ebenfalls erforderlich ist die sogenannte Cédula de Habitabilidad – in der Region Valencia oft auch als Licencia de Segunda Ocupación bezeichnet. Sie bestätigt, dass die Immobilie den Mindestanforderungen an Sicherheit, Hygiene und Bewohnbarkeit entspricht. Besonders bei älteren Gebäuden sollte geprüft werden, ob dieses Dokument noch gültig ist. Ist es abgelaufen oder nie beantragt worden, muss vor dem Verkauf ein Techniker eine neue Bewohnbarkeitsbescheinigung beantragen.
Falls am Gebäude Umbauten, Anbauten oder Renovierungen vorgenommen wurden, sind entsprechende Genehmigungen (Licencias de Obra) sowie technische Abschlussbescheinigungen vorzulegen. Käufer möchten sicher sein, dass alle baulichen Veränderungen legal durchgeführt wurden und keine Verstöße gegen städtebauliche Vorschriften bestehen.
Wirtschaftliche und steuerliche Unterlagen
Darüber hinaus müssen Verkäufer nachweisen, dass keine offenen Schulden oder Gebühren auf der Immobilie lasten. Dazu gehören die letzte IBI-Quittung (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) – eine jährliche Grundsteuer – sowie Nachweise über bezahlte Müll- und Gemeindeabgaben. Ebenso sollten aktuelle Rechnungen für Wasser, Strom und ggf. Gas vorgelegt werden, um den Eigentümerwechsel bei den Versorgungsunternehmen zu erleichtern.
Wenn die Immobilie Teil einer Eigentümergemeinschaft (Comunidad de Propietarios) ist, verlangt der Notar zudem eine Bescheinigung des Verwalters, dass keine ausstehenden Gemeinschaftskosten bestehen. Dieses Dokument wird meist wenige Tage vor dem Notartermin ausgestellt.
Besondere Dokumente für Nichtresidenten
Ausländische Eigentümer, die nicht in Spanien steuerlich ansässig sind, benötigen beim Verkauf zusätzlich ihre NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) sowie eine gültige Ausweiskopie oder Reisepass. Außerdem muss beim Verkauf die Steueridentifikation korrekt angegeben werden, da der Käufer gesetzlich verpflichtet ist, 3 % des Kaufpreises einzubehalten und an das Finanzamt (Hacienda) als Vorauszahlung der Kapitalertragssteuer abzuführen.
Fazit: Gute Vorbereitung ist entscheidend
Der Verkauf einer Immobilie an der Costa Blanca erfordert eine umfassende Sammlung von Unterlagen. Eine sorgfältige Vorbereitung hilft nicht nur, Verzögerungen beim Notartermin zu vermeiden, sondern schafft auch Vertrauen beim Käufer. Wer rechtzeitig prüft, ob Energieausweis, Cédula de Habitabilidad, Kataster- und Grundbuchdaten aktuell sind, hat die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf.
Viele Verkäufer lassen sich dabei von einem spezialisierten Gestor oder einer Immobilienverwaltung unterstützen, die alle Dokumente zusammentragen, prüfen und gegebenenfalls aktualisieren kann. Gerade bei älteren Immobilien oder bei Verkäufen von Nichtresidenten empfiehlt es sich, die Unterlagen von einem Fachmann kontrollieren zu lassen – um rechtlich und administrativ auf der sicheren Seite zu sein.
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