FAQ - Häufige Fragen und Antworten
In unseren FAQ finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um unsere Arbeit als Immobilienagentur. Ob Sie Käufer oder Verkäufer sind – hier erfahren Sie, was Sie über Kaufabwicklung, Verkaufsprozesse, Dokumente und Services wissen müssen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine klare und transparente Orientierung zu geben, damit Ihr Immobilienprojekt an der Costa Blanca erfolgreich und unkompliziert verläuft.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Kauf einer Immobilie an der Costa Blanca – von der Suche bis zur Kaufabwicklung. Gleichzeitig erhalten Sie wertvolle Informationen zum Verkaufsprozess Ihrer Immobilie – angefangen bei der Vorbereitung der Unterlagen bis hin zur erfolgreichen Übergabe an den neuen Eigentümer. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.
Antworten auf jede Frage
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Arbeit als Immobilienagentur an der Costa Blanca. Wir haben die Informationen für Käufer und Verkäufer übersichtlich getrennt, damit Sie schnell die passende Antwort finden.
Immobilienkäufer
In Spanien wird die Maklerprovision in der Regel vom Verkäufer getragen. Je nach Objekt oder Vereinbarung kann jedoch auch der Käufer einen Anteil übernehmen. Wir informieren Sie vorab transparent über alle anfallenden Kosten.
Mit einer Reservierungsvereinbarung sichern Sie sich das Objekt. Üblich sind 5.000–10.000 €, die später mit dem Kaufpreis verrechnet werden. Die Zahlung erfolgt meist über ein Treuhandkonto oder beim Anwalt.
In Spanien erfolgt die Bezahlung des Kaufpreises am Tag der Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde. Käufer übergeben in der Regel einen bankbestätigten Scheck an den Verkäufer. Hat der Verkäufer seinen Wohnsitz im Ausland, werden 3 % des Kaufpreises als Steuer einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.
Die Gesamtkosten für den Immobilienkauf in Spanien liegen erfahrungsgemäß zwischen 10 % und 12 % des Kaufpreises. Dazu gehören Steuern, Notarkosten, Grundbuchkosten und gegebenenfalls Anwaltskosten. Der genaue Betrag hängt vom Wert der Immobilie und der Region ab.
Die Kosten für die notarielle Kaufurkunde trägt der Käufer. Deshalb können Sie den Notar frei wählen. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis. Auch die Grundbucheintragung wird vom Käufer übernommen.
Die Grunderwerbsteuer in Spanien heißt „Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales“ (ITP). Sie wird vom Käufer gezahlt und fällt bei entgeltlichen Übertragungen zwischen Privatpersonen an. In der Comunidad Valenciana beträgt sie derzeit 10 % des Kaufpreises.
Ja, spanische Banken vergeben auch an Nicht-Residenten Hypotheken. In der Regel werden bis zu 60–70 % des Kaufpreises finanziert. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der Bank und den Formalitäten.
Der Kaufprozess umfasst mehrere Schritte: Reservierung, Kaufvorvertrag, Prüfung der Unterlagen, Unterzeichnung beim Notar und Eintragung ins Grundbuch. Wir begleiten Sie professionell durch alle Phasen.
Zu den Unterhaltskosten zählen Grundsteuer (IBI), Müllabgaben, Gemeinschaftskosten, Versicherungen und Versorgungsleistungen. Je nach Objekt und Lage liegen die jährlichen Kosten bei ca. 500–2.500 €.
Ja, Sie können Ihr Haus oder Ihre Wohnung sowohl langfristig als auch touristisch vermieten. Für die Ferienvermietung ist eine spezielle Lizenz erforderlich, die wir für Sie beantragen können.
Immobilienverkäufer
Ja, für Besichtigungen und die Koordination mit Interessenten benötigen wir einen Schlüsselsatz. So stellen wir sicher, dass der Verkaufsprozess reibungslos abläuft, auch wenn Sie nicht vor Ort sind.
Unsere Maklerprovision liegt marktüblich zwischen 3 % und 5 % des Verkaufspreises, abhängig vom Objekt und dem vereinbarten Servicepaket.
Zu den erforderlichen Dokumenten gehören u. a. die Eigentumsurkunde (Escritura), der Grundbuchauszug, die letzte Grundsteuerquittung (IBI), der Energieausweis, Nachweise der Eigentümergemeinschaft sowie ggf. Installationsbescheinigungen.
Ja, wir übernehmen gerne die Zusammenstellung und Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen und kümmern uns bei Bedarf um Anträge bei Ämtern oder Notaren.
Als Verkäufer zahlen Sie die Plusvalía Municipal (Gemeindesteuer auf die Wertsteigerung des Grundstücks) sowie ggf. die Spekulationssteuer (Kapitalertragssteuer). Die genaue Höhe hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Die Dauer hängt von Lage, Preis und Nachfrage ab. Durchschnittlich dauert der Verkauf zwischen 3 und 9 Monaten. Mit marktgerechter Preisgestaltung lässt sich die Vermarktungszeit deutlich verkürzen.
Die Anzahlung wird im Vorvertrag festgelegt. Tritt der Käufer ohne rechtlichen Grund zurück, verfällt diese in der Regel zu Ihren Gunsten.
Ja, mit einer notariellen Vollmacht können wir den gesamten Verkaufsprozess in Spanien für Sie übernehmen, ohne dass Sie persönlich anwesend sein müssen.
Eine vorhandene Vermietungslizenz kann in der Regel nicht direkt auf den Käufer übertragen werden. Der neue Eigentümer muss nach dem Kauf eine eigene Anmeldung auf seinen Namen vornehmen. Die bereits erteilte Lizenz kann jedoch als Grundlage dienen und erleichtert den Prozess.
Nach dem Verkauf sind grundsätzlich die neuen Eigentümer für die Ummeldung oder Abmeldung von Strom, Wasser und anderen Versorgungsverträgen verantwortlich. In der Praxis übernehmen wir als Immobilienagentur jedoch auf Wunsch die komplette Abwicklung dieser Formalitäten, sodass für den Verkäufer keine zusätzlichen Schritte notwendig sind.
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